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Hinweis zur Indikatorerfassung ab dem 1. Januar 2021
Mit der Verordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen vom 8. Januar 2021, wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 die Pflicht für Pflegeeinrichtungen ausgesetzt, Daten zu den in diesem Zeitraum liegenden verbindlichen Stichtagen zu erheben und an die Datenauswertungsstelle Pflege zu übermitteln. Zudem wird durch die Verordnung festgelegt, dass Auswertungen weiterhin nicht veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Trägern bzw. Trägerverbänden und in den FAQ für Pflegeeinrichtungen.