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Hinweis zum EpiLage-Fortgeltungsgesetz
Mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz hat der Gesetzgeber die Frist für die „Erhebung ohne Veröffentlichung“ (gemäß § 114b SGB XI zur erstmaligen Übermittlung von Indikatordaten an die Datenauswertungsstelle ohne Veröffentlichung) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die erste Erhebung von Indikatordaten, die auch veröffentlicht wird, findet im ersten Halbjahr 2022 statt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Trägerverband und in den FAQ für Pflegeeinrichtungen.